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Fragen und Antworten in Angelegenheit der Glaube (الايمان) und der Unglaube (الكفر)

Hasbihal Ali Çevrimdışı

Hasbihal Ali

Aktif Üye
İslam-TR Üyesi
Fragen und Antworten in Angelegenheit der Glaube (الايمان) und der Unglaube (الكفر)



vom

ehrenwerten Schaich Solih bin Fauzan bin AbdiLlah ali-Fauzan

Mitglied des Rates der großen Gelehrten





übersetzt aus dem Arabischen
dar-ul-huda

Vorwort

بسم الله الرحمن الرحيم
الحمد لله رب العالمين والصلاة والسلام على رسول الله صلى الله عليه وعلى آلهوأصحابه.

Diese wichtige Fragen wurden von den Studenten des Wissens (طلاب العلم) und den Aufrufer zum Allah (الدعاة الى الله) dem ehrenwerten Schaich Solih bin Fauzan ali-Fauzan (möge Allah ihn beschützen, ihn, sein Wissen segnen und den Muslimen sowie dem Islam dadurch helfen), gestellt, mit der Hoffnung, dass er diese Fragen, stützend auf Koran und Sunna, beantwortet.



Frage Nr. 1
Frage: Wie geschieht große Unglaube (الكفر الاكبار) und Abfall vom Islam (الردة)? Ist die Unglaube (الكفر الاكبار) und Abfall vom Islam (الردة) nur auf die Überzeugung (الاعتقاد), Ablehnung (الجحود) oder Leugnung (التكذيب) zu begrenzt, oder ist sie mehr als das?



Antwort:بسم الله الرحمن الرحيم ، الحمد لله رب العالمين وصلى الله وسلم على نبينا محمد:وعلى آله وصحبه وبعد

Die Angelegenheiten der Glaubenslehre (العقيدة) ist eine sehr wichtige Angelegenheit. Jeder ist dazu verpflichtet diese gründlich, mit ihren allen Punkten, Angelegenheiten, Fragen und Antworten zu erlernen. Sie muss unbedingt von den Leuten des Wissens genommen werden.

Es ist deshalb (sicherlich) nicht ausreichend, die Fragen in diesem Bereich zu vermehren und die Antworten darauf und es ist egal, wie viel Fragen gestellt und ihnen Antworten gegeben werden, die Unwissenheit bleibt groß/größer.

Aus diesem Grund ist es auf denjenigen verpflichtend, der sich und seinen gläubigen Brüdern helfen möchte, diese (Glaubenslehre (العقيدة)) zuerst selber detailliert von den Gelehrten, den dafür bestimmten Büchern und der Büchern der Salaf, zu erlernen.

Durch diesen Prozess (Erlernen der Glaubenslehre von Gelehrten und Büchern der Salaf) wird seine Unwissenheit behoben und er wird nicht mehr nötig haben, viele Fragen zu stellen. Zudem wird er in der Lage sein den Menschen und Unwissenden ihre Glaubenslehre zu erklären.

Genauso wird die Glaubenslehre nicht alleine aus den Büchern oder Lektüren entnommen, sondern das Wissen wird zuerst von den Gelehrten, die diese Angelegenheiten bereits behandelten, genommen.

Allerdings, was wir heutzutage erleben, die Zunahme der Fragestellungen über Glaubenslehre von Menschen, die diese Angelegenheit davor nicht erlernten oder von Menschen, die über Glaubenslehre, stützen auf ihre Unwissenheit oder ihre Annahmen sprechen, die sie aufgrund des Lesen in Büchern oder Lektüren verstanden, dies alles ist Unwissenheit und bringt andere Probleme mit sich. Diese Lage entmutigt die Ablehnung und produziert die Meinungsunterschiede.

Denn wenn jeder von uns sich auf sein Verständnis oder Annahmen, ohne auf ursprünglichen Quellen zuzugreifen, berufen würde, so würden viele Meinungsunterschiede geben, denn die Verstanden und Annahmen der Menschen unterscheiden sich.

Unsere Religion schreibt uns vor, dass wir zusammen sind und dies kann man nur dann erreichen, wenn wir das Wissen von den Gelehrten, die wiederum von den Gelehrten durch eine Kette nahmen, und den ursprünglichen Quellen, nehmen. Das ist der richtige (wichtige) Weg die Angelegenheiten der Glaubenslehre und anderen Bereiche zu erlernen, aber die Glaubenslehre ist wichtiger, da die Zersplitterung und Irreleitung genau in ihr passiert.

Die große Unglaube (الكفر الاكبار) und Abfall vom Islam (الردة) findet durch das Begehen einer Negierung des Islams statt. Deshalb wer etwas begangen hat, was den Islam annulliert und diese bei den Leuten des Wissens (d.h. als Unglaube oder Abfall vom Islam) bekannt ist, so wird der Betroffene dadurch zum Ungläubigen und Abtrünnigen.

Wir urteilen nach dem äußeren Zustand (aufgrund der Aussagen oder Taten) des Betroffenen. Es obliegt uns nicht, uns mit dem Zustand seines Herzens zu beschäftigen, da dies niemand weiß außer Allah dem Erhabenen. Deshalb wer eine Aussage tätigte oder eine Tat beging, die Unglaube ist, urteilen wir auf ihn anhand dieser Tat oder Aussage, wenn diese von den Angelegenheiten Unglaube (الكفر الاكبار) und Abfall vom Islam (الردة) ist.

Frage Nr. 2

Frage: Es gibt einige Leute, die sagen, dass die Glaube (الإيمان) Aussage, Überzeugung und Tat ist. Jedoch setzen sie die Tat als Bedingung für Vollkommenheit der Glaube (الإيمان). Genauso sagen sie, dass die große Unglaube (الكفر الاكبار) nur durch Überzeugung stattfindet. Sind diese Aussagen von den Aussagen der Leute der Sunnah und Gemeinschaft oder nicht?



Antwort:

Derjenige, der solche Aussagen tätigt, hat weder die Angelegenheit der Glaube (الإيمان), noch die Glaubenslehre (العقيدة) verstanden. Genau darüber sprachen wir in der Antwort auf die erste Frage. Es ist solchen Leuten verpflichtend, die Glaubenslehre von den Leuten des Wissen und ihren Quellen zu erlernen.


Die Aussage „die Glaube ist Tat, Aussage und Überzeugung“ und dann die Aussage „Die Tat ist Bedingung für Vollkommenheit der Glaube oder ihrer Gültigkeit“ ist ein Widerspruch in sich.


Wie ist (d.h. wie kann es sein, dass) die Tat von Glaube, dann ist diese als Bedingung für Vollkommenheit der Glaube. Es ist bekannt, dass Bedingung außerhalb (einer) Sache ist und das ist der Punkt des Widerspruchs.


Der Sagender will zwischen der Aussage der edlen Vorfahren (Salafu asSolih) und Aussage der Späteren zusammenführen und begreift dabei den Widerspruch nicht. Denn in Wirklichkeit versteht er weder die Aussagen der Salaf noch die Aussagen der Späteren, deswegen will er die Aussagen der Beiden zusammenführen.


Die Glaube ist Aussage, Tat und Überzeugung. Die Tat ist von Glaube und sie (die Tat) ist die Glaube (selbst). Sie ist weder Bedingung für Gültigkeit noch ist sie Bedingung für Vollkommenheit der Glaube. (anm. des Übersetzers: einige Großgelehrten haben tatsächlich anstatt das Wort Rukn das Wort Schart verwendet. Schaich al-Fauzan sagt hier, dass die Tat ein Rukn der Glaube ist und Schaich Bin Baz sagte, dass die Tat eine Bedingung (Schart) für Gültigkeit der Glaube ist. Hier ist nur Unterschied in Begrifflichkeit, wie dies Schaichulislam in seinem Werk "al-Imanu al-Aswat" erwähnte. Da diese Gelehrten eigentlich das Gleiche meinen)

Die Glaube ist Aussage mit Zunge, Überzeugung mit dem Herzen und Taten durch Körpergliedern. Steigt durch Gehorsamkeit und sinkt mit Ungehorsam.



Frage Nr. 3
Frage: Sind die Taten eine Säule der Glaube und ein Teil von ihr, oder sind sie Bedingung für Vollkommenheit der Glaube?



Antwort:

Diese Frage ähnelt sich der Frage davor und der Fragender versteht die wirkliche Bedeutung der Glaube nicht, deshalb entstehen Fragen wie: sind die Taten ein Teil der Glaube oder Bedingung für Vollkommenheit.


Dies geschieht, weil er die Glaubenslehre nicht von der Quelle, Grundlagen und Gelehrten gelernt hat. Wie wir bereits erwähnten, es gibt keine Tat ohne Glaube und es gibt keine Glaube ohne Tat. Diese beiden sind miteinander verbunden. Die Taten sind von Glaube, sogar die Glaube selbst. Die Tat ist Glaube, die Aussage ist Glaube und die Überzeugung ist Glaube. Die Gesamtheit dieser ist die Glaube an Allah, Büchern, Gesandten, Jüngsten Tag und Vorbestimmung des Guten und Schlechten.

Frage Nr. 4

Frage: Wie viel Arten der Murjia gibt es mit der Erwähnung ihre Position in dieser Angelegenheit?



Antwort:

Murjia gibt es 4 Arten:
  1. al-Jahmiya: Das ist die erste Kategorie der Murjia. Ihre Lehre besagt, dass die Glaube ist das blose Kenntnis, auch wenn Bestätigung nicht gegeben ist.

    Diese Aussage gehört der Jahmiya und ist eine böse und schmutzige Aussage von Aussagen. Das ist Unglaube an Allah.

    Die Götzendiener, Pharao, Haman, Qaarun und Satan, jeder von ihnen besaßen Kenntnis über Allah und kannten die Glaube in ihren Herzen. Jedoch sie sprachen diese nicht aus, verrichteten Taten mit ihren Körpergliedern nicht. Jedoch in diesem Zustand hilft diese Kenntnis nicht.

  2. Al-Aschaira: Das ist die zweite Kategorie der Murjia. Ihre Glaubenslehre besteht darin, dass die Glaube blose Bestätigung des Herzen ist. Diese Aussage ist auch eine falsche und ungültige Aussage.

    Denn die Ungläubigen bestätigen mit ihrem Herz und wissen, dass Koran die Wahrheit ist und dass der Gesandter Wahrheit ist.

    Die Juden und Christen wissen es und kennen. Allah der Erhabene sagte (ungefähre Bedeutung): „Diejenigen, denen Wir die Schrift gegeben haben, kennen es, wie sie ihre Söhne kennen. Aber ein Teil von ihnen verheimlicht wahrlich die Wahrheit, obwohl sie (sie) wissen“. 2/146. Sie bestätigen dies mit ihren Herz. Allah der Erhabene sagte auch (ungefähre Bedeutung): „Wir wissen wohl, daß dich das, was sie sagen, in der Tat traurig macht. Aber nicht dich bezichtigen sie (in Wirklichkeit) der Lüge, sondern die Zeichen Allahs verleugnen die(se) Ungerechten“. 6/33.

    Weder sprachen sie dies noch setzten sie dies in ihren Taten um, obwohl sie mit ihrem Herz bestätigten, waren sie keine Gläubigen.

  3. Al-Karamiya: Das ist die dritte Kategorie der Murjia. Sie sind das Gegenteil der Al-Aschaira und sie sagen, dass die Glaube nur die Aussage durch die Zunge darstellt, auch wenn die Überzeugung im Herzen fehlt. Ohne Zweifel, dass diese Gruppe auch falsch ist.

    Denn wenn es so wäre (wie al-Karamiya sagen), dann wären die Heuchler, obwohl sie in unterste Stelle sind, Gläubigen, da sie mit ihrer Zunge die Glaube aussprachen. Allah der Erhabene sagte (ungefähre Übersetzung): „Wenn die Heuchler zu dir kommen, sagen sie: "Wir bezeugen, daß du wahrlich Allahs Gesandter bist". Allah weiß, daß du fürwahr Sein Gesandter bist; doch Allah bezeugt, daß die Heuchler wahrlich lügen. Sie haben sich ihre Eide zu einem Schutzschirm genommen und halten so von Allahs Weg ab. Gewiß, wie böse ist, was sie zu tun pflegen“. 63/1-2 und Er sagte (ungefähre Bedeutung): „Diejenigen, die von ihren Brüdern sagten, während sie (selbst daheim) sitzen blieben: "Wenn sie uns gehorcht hätten, wären sie nicht getötet worden". Sag: So wehrt den Tod von euch selbst ab, wenn ihr wahrhaftig seid!“ 3/168

  4. Fuqaha al-Murjia: Diese Gruppe ist die leichteste in der Abweichung in der Angelegenheit Glaube gegenüber Ahlu-Sunnah.

    Ihre Glaubenslehre besagt, dass die Glaube Überzeugung im Herz und Bestätigung durch die Zunge darstellt. Allerdings dienen die Taten für die Vollkommenheit der Glaube. Und diese Glaubenslehre ist auch falsch.

Frage Nr. 5

Frage: Ist der Meinungsunterschied zwischen Ahlu Sunnah wal Jamaah und Fuqaha al-Murjia im Punkt der Taten des Herzens (عمل القلب) oder der Körperglieder (عمل الجوارح) und ist dieser Meinungsunterschied in dieser Angelegenheit zwischen ihnen nur sprachlich (لفظي) oder in der Bedeutung (معنوي)? Wir erhoffen von Ihnen eine Aufklärung in dieser Angelegenheit.

Antwort:
Sie widersprechen der Ahlu-Sunnah wal Jamaa in der Frage der Taten (Körpergliedern). Der Meinungsunterschied zwischen der Fuqaha al-Murjia und der Mehrheit Ahlu Sunnah wal Jamaah ist in der Frage der Taten der Körpergliedern, wie Gebet, Fasten, Pilgerfahrt usw.

Sie sagen: Die Taten sind nicht von Glaube, sie sind für Vollkommenheit oder Gültigkeit der Glaube1.Diese Aussage ist falsch, wie bereits von uns erwähnt wurde.

Der Meinungsunterschied zwischen ihnen und der Mehrheit der Ahlu-Sunnahwal Jamaah ist in der tatsächlichen Bedeutung und nicht sprachlich.


Die Fuqaha al-Murjia sagen, die Glaube steigt nicht mit guten Taten und sinkt nicht durch Ungehorsam. Genauso sagen sie, dass die Glaube der Menschen gleich ist und die Glaube bei ihnen Überzeugung im Herzen und Bestätigung durch Zunge ist. Diese Aussage ist falsch.

_________________
1(anm. des Übersetzers: einige Großgelehrten haben tatsächlich anstatt das Wort Rukn das Wort Schart verwendet. Schaich al-Fauzan sagt hier, dass die Tat ein Rukn der Glaube ist und Schaich Bin Baz sagte, dass die Tat eine Bedingung (Schart) für Gültigkeit der Glaube ist. Hier ist nur Unterschied in Begrifflichkeit, wie dies Schaichulislam in seinem Werk "al-Imanu al-Aswat" erwähnte. Da diese Gelehrten eigentlich das Gleiche meinen).


Frage Nr. 6



Frage: Was ist das Urteil desjenigen, der die Taten der Körperglieder völlig unterlassen hat, aber das Glaubenszeugnis ausspricht und die Pflichten bestätigt. Ist so einer Muslim oder nicht? Vor allem unter der Berücksichtigung, dass er keine religiöse Entschuldigung für die Unterlassung der Taten hat.



Antwort:


So einer ist kein Gläubiger. Wer mit seinem Herz überzeugt ist, mit seiner Zunge bestätigt und mit seinen Körpergliedern (absolut) nicht ausführt, so einer ist kein Gläubiger.Denn die Glaube, wie wir bereits erwähnten, ist: Überzeugung im Herzen, Bestätigung mit Zunge und Verrichten mit Körpergliedern. Die Glaube wird nicht erreicht außer durch dieser drei Säulen. Wer eine von ihnen verlassen hat, so ist seine Glaube ungültig.


Frage Nr. 7



Frage: Ist folgende Aussage richtig: „Wer sagt, dass die Glaube Tat und Wort ist, steigt mit Gehorsamkeit und sinkt mit Ungehorsam“ so einer hat sich von Irja freigesprochen, auch wenn er sagen würde, keine Unglaube außer durch Überzeugung und Ablehnung?

Antwort:
Das ist ein Widerspruch in sich! Wenn jemand sagt, die Unglaube passiert nur durch Übersetzung und Ablehnung, dann ist es ein Widerspruch zur Aussage „Glaube ist Überzeugung mit Herzen, Bestätigung mit Zunge und Taten mit Körperteilen. Das ist ein offensichtlicher Widerspruch.

Denn wenn die Glaube Überzeugung im Herzen, Bestätigung mit Zunge und Taten mit Körperteilen ist und dass sie mit Gehorsamkeit steigt und mit Ungehorsam sinkt, bedeutet das, wenn man etwas davon verletzt, so ist er kein Gläubiger.



Frage Nr. 8


Frage: Ist die Aussage „wer Allah und/oder Seinen Gesandten صلى الله عليه و سلم beleidigt, dass dies keine Unglaube an sich ist, sondern ein Anzeichen und Zeichen auf den inneren Zustand des Herzens des Betroffenen, dass er in seinem Herz Unterschätzung und Leichtsinnigkeit hat“ richtig oder nicht?


Antwort:
Diese Aussage ist falsch, denn Allah der Erhabene urteilte mit Unglaube über die Heuchler nach ihrer Glaube wegen ihrer (alleinige) Aussage.

Die Heuchler sagten (belustigend) über den Gesandten Allahs صلى الله عليه و سلم und seinen Gefährten (رضوان الله عليهم): „Wir sahen niemanden beim Treffen noch feigeren, nicht Satt-werdenden und Lügner als unsere Leser des Korans“, worauf Allah der Erhabene den Vers (ungefähre Bedeutung) offenbarte: „Und wenn du sie fragst, werden sie ganz gewiß sagen: „Wir haben nur (schweifende) Gespräche geführt und gescherzt“. Sag: Habt ihr
euch denn über Allah und Seine Zeichen und Seinen Gesandten lustig gemacht?, Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ja ungläubig geworden, nachdem ihr den Glauben (angenommen) hattet. Wenn Wir (auch) einem Teil von euch verzeihen, so strafen Wir einen (anderen) Teil (dafür), daß sie Übeltäter waren“.9/65-66 und urteilte über dieser Leute mit Unglaube. Allah stellte für den Takfir dieser Leute keine Bedingung, wie Überzeugung im Herz usw., sie wurden allein durch ihre Aussage zu Ungläubigen.

Auch aus dem Vers in Sura Tauba 84 sehen wir, dass das Urteil über Unglaube allein durch Aussage passierte.

Frage Nr. 9

Frage: Was ist das Urteil desjenigen, der Allah und/oder Seinen Gesandten صلى الله عليه و سلم oder Religion beleidigt? Und wenn der Betroffene in dieser Angelegenheit ermahnt wurde, begründete er dieses Vergehen wegen der Sicherung des Lebensunterhalts, Verdiensts oder Nahrung.

Ist dieser ein Ungläubige oder ein Muslim, den man tadeln und erziehen muss? Und gibt es in diesem Fall ein Unterschied zwischen der Beleidigung und dem Beleidige?

Antwort:Es ist dem Mensch nicht erlaubt, Unglaube gegen Allah zu begehen, sei dies durch eine Tat, durch eine Aussage noch durch Überzeugung. Oder dass man dies somit begründet, dass er dies für die Sicherung des Lebensunterhalts macht. Der Lebensunterhalt ist bei Allah. Allah der Erhabene sagt (ungefähre Bedeutung): „...Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg“ 65/2. Der Lebensunterhalt liegt bei Allah und Er urteilte über jenen, die Diesseits über Jenseits stellten, mit Unglaube. Allah der Erhabene sagte bzgl. der Beschreibung der Abtrünnigen und Ungläubigen (ungefähre Bedeutung): „Dies (wird sein), weil sie das diesseitige Leben mehr lieben als das Jenseits und weil Allah das ungläubige Volk nicht rechtleitet“. 6/107

Allah urteilte über sie, dass sie ihre Glaube aufgrund ihrer Wille mit den Menschen zu leben und mit ihnen zu sein, verließen. Allah der Erhabene sagte (ungefähre Bedeutung): „Wenn sie doch mit dem zufrieden wären, was Allah und Sein Gesandter ihnen gewährten, und sagten: "Unsere enüge ist Allah. Allah wird uns (etwas) von Seiner Huld gewähren und auch Sein Gesandter. Gewiß, nach Allah steht unser Begehren“. 9/59.

Wenn wir uns auf Allah verlassen, wird Er uns versorgen.


Frage Nr. 10Frage: Was ist Urteil über denjenigen, der Götzen, Gräber und Heiligtümer errichtete und darauf Moscheen und Mausoleen baute. Dann stellte dieser für die Pflege dieser Plätzen und Objekten Menschen und Vermögen zu Verfügung und machte dieser Ort als eine Heilige Stelle für Menschen, die dort ihre Gottesdienstliche Handlungen ausführen, ihre Bettgebete richten und ihre Opfertieren schlachten?


Antwort:
Das Urteil dieser Person ist, dass er durch diese Handlung Ungläubige wird, da dies ein Aufruf zu Unglaube ist. Das Errichten Heiligtümer und der Aufruf der Menschen dazu auf, dort ihre gottesdienstliche Handlungen zu verrichten....., dies alles zeigt darauf, dass er mit solchen Taten zufrieden und dass er zu der Unglaube und Irrtum aufruft. Wir suchen Zuflucht davor beim Allah.

Frage Nr. 11
Frage:Ist das Gebet hinter einem Imam, der bei den Toten Hilfe ersucht und von diesen eine Verlängerung erhofft gültig? Was ist auch mit einem Mann, der das Lügen praktiziert bzw.auch absichtlich lügt, den Rechtschaffenen Schwierigkeiten bereitet . Wie ist das Gebet hinter so einem, wenn es von ihm solches Vergehen (Lügen, Frevel) bekannt wurde? Und wie ist das Gebet hinter einem, der den Rechtschaffenen Schwierigkeiten bereitet und ?

Antwort:
Das Gebet hinter einem Götzendiener, der große Beigesellung, die aus der Religion befördert, praktiziert, in dem er die Toten anruft und bei ihnen Hilfe ersucht, ist ungültig.

So einer ist kein Gläubiger und weder sein Gebet noch das Gebet hinter ihm ist gültig. Denn zu den Bedingungen des Imam-Sein gehört, dass der Imam ein Gläubiger an Allah und Seinen Gesandten صلى الله عليه و سلم ist und die Religion Islam innerlich sowie äußerlich praktiziert.

Was aber die andere Personen (die in Frage erwähnt sind) angeht, so begehen sie große Sünden, die die Unglaube-Stufe nicht erreichen. Es ist nicht richtig, sie als Imame in Gebeten zu stellen, jedoch wer kam und sah, dass so einer bereits vor betet, so soll er mit der Gemeinschaft sein Gebet verrichten und nicht alleine.

Frage Nr. 12


Frage:Es gibt manche, die durch die Überlieferung „sie machte keine gute Tat“ undandere Überlieferungen beweisenwollen, dass wer die Taten der Körperglieder komplett unterlassenhat, immer noch Glaube hat, auch wenn unvollkommene. Wie ist dieAntwort darauf?

Antwort:
Diese Beweisführung gehört zu den mehrdeutigen Beweisen und das ist der Weg derjenigen, in deren Herzen (Neigung zum) Abschweifen ist. Allah der Erhabene sagte (ungefähre Bedeutung): „...Wasaber diejenigen angeht, in deren Herzen (Neigung zum) Abschweifenist, so folgen sie dem, was davon mehrdeutig ist,...“. 3/7. So nehmen sie die mehrdeutigen Beweise und verlassen die eindeutigen ,die diese mehrdeutigen Beweise erklären und klar stellen. Deshalbist es notwendig, die mehrdeutigen Beweise im Lichte der eindeutigen Beweise zu verstehen.

Wer die Taten aus einem religiösen entschuldbaren Grund unterließ und es war ihm nicht möglich diese zu verrichten so dass er sogar ohne diese starb, so einer ist entschuldigt und ihn umfasst diese Überlieferung. Der das Glaubenszeugnis mit der Überzeugung und Aufrichtigkeit zu Allah aussprach, jedoch die Taten nicht verrichtenkonnte, so das er sogar starb, bis er sich verrichten konnte, ist damit gemeint. Der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم sagte (ungefähre Bedeutung): „Wer (jeder)bezeugte, dass es niemanden gibt, der das Recht besitzt angebetet zuwerden, außer Allah und beging Unglaube gegenüber allem, was nebenIhm angebetet wurde, so ist bereits sein Blut und Vermögen verbotenworden“ Imam Muslim und Ahmad. Und er صلىالله عليه و سلم sagte(ungefähre Bedeutung): „Allah hat demjenigendas Höllenfeuer verboten, der bezeugte, dass es niemanden gibt, derdas Recht besitzt angebetet zu werden, außer Allah strebend/wollenddadurch Anlitz Allahs“. Al-Buchari und Muslim.


Dieser (ist derjenige), dem es nicht möglich war, die Taten zu verrichten, obwohl er das Glaubenszeugnis mit der Überzeugung und Aufrichtigkeitzu Allah aussprach. So einer ist derjenige, den diese Überlieferungen umfassen.

Frage Nr. 13

Frage:Wie ist das Urteil über einer (Person), der etwas anders außer Allah anruft/anbetet, obwohl er unter den Muslimen lebt und ihn der Koran erreicht hat. Ist dieser ein Muslim der in Beigesellung (شرك) geraten ist oder ein Götzendiener (مشرك)?


Antwort:
Wen der Koran und die Sunna auf eine Art erreicht hat, dass es ihm möglich war, diese zu verstehen und er akzeptierte sie nicht noch handelte er danach, so hat ihn bereits die Botschaft (الحجة) erreicht und er ist nicht durch Unwissenheit entschuldigt. Allah der Erhabene sagte (ungefähre Bedeutung): „...Und dieser Koran ist mir eingegeben worden, damit ich euch und (jeden),den er erreicht, mit ihm warne...“ 6/19.

Es ist egal, ob er unter den Muslimen lebt oder nicht. Jeder (Frau/Mann), den der Koran auf eine Art erreicht hat, so dass er diese verstehen konnte, jedoch lehnte er diese ab noch handelte er danach, so einer ist kein Muslim, noch ist er durch Unwissenheit entschuldigt.



Frage Nr. 14


Frage:Ist es von Bedingung der Aufstellung des Arguments (اقامة الحجة), dass der Betroffene dieses Argument mit einem klaren und deutlichen Verständnis bekommt, oder reicht es nur diese dem Betroffenen zu überbringen? Wir bitten Sie um eine detaillierte Antwort mit Erwähnung der Beweise?


Antwort:
Diese (ähnliche) Antwort haben wir bereits in der vorigen Frage gegeben, (jedoch sagen wir) wenn ihn ein Beweis (لدليل) aus dem Koran oder der Sunnah auf eine verständliche Art und Weise erreicht hat, so dass er ihn verstehen konnte, wenn er wollte, jedoch wandte er sich davon ab und noch hat er danach gehandelt, so hat er keine Entschuldigung, weil er ein Nachlässiger (مفرط) darin ist.

Frage Nr. 15


Frage:War der Takfir (تكفير) des Schaichulislams Ibnu Taymiya gegenüber eine Gruppe, die die Almosen-Abgabe unterlassen hatten aufgrund ihrer Leugnung (الجحد) der Almosen-Abgabe, oder weil sie sich nicht daran verpflichtet fühlten, oder weil sie weigerten, diese zu entrichten (الامتناع)?



Antwort:
In dieser Angelegenheit haben die Gelehrten detailliert gesprochen. Sie sagten: Derjenige, der die Almosen-Abgabe leugnet (يجحد) und deswegen nicht entrichtet ist ein Ungläubiger und er wird bekämpft wie man ein Abtrünniger bekämpft.


Wenn er die Almosen-Abgabe aufgrund Geiz unterlasst, jedoch an die Verpflichtung der Entrichtung überzeugt ist, so wird er bekämpft bis er sie entrichtet und er ist kein Ungläubiger. Was aber die Zuschreibung dieser Aussage (dass man absolut ein Ungläubige ist in jedem Fall) dem Schaichalislam angeht, so ist es mir nicht bekannt.




Frage Nr. 16


Frage: Was ist das Urteil jemanden, der die Scharia durch menschengemachten Gesetzen (قوانينوضعية) ersetzt hat, wie z.B. das französische oder britische Gesetzt usw..jedoch in Bereichen Heirat und Erbschaft nach Islamische Scharia richtet?




Antwort:
Wer die Scharia ganz ersetzt und andere Gesetzte an ihre Stelle bringt, so ist dies ein Beweis dafür, dass er dies als erlaubt sieht, denn er hat dies getan, weil er diese (menschengemachten Gesetzen (قوانينوضعية)) besser als die Scharia sieht.


Hätte er die Scharia für besser angesehen, hätte er sie nicht annulliert/ersetzt. Das ist eine Unglaube (كفر) gegenüber Allah der Erhabene. Was auch die Angelegenheit betreff t(Heirat u. Erbschaft), so ist er jemand, der an ein Teil des Buchesglaubt und an andere Teil nicht.


Errichtet in manchen Angelegenheit und unterlässt in anderen. Die Religion lässt sich nicht teilen, das Regieren mit Scharia lässt sich nicht teilen. Somit muss man die Scharia ganz einsetzen und richten und nicht in manchen Angelegenheiten und wiederum in anderen nicht.

Frage Nr. 17


Frage: Was ist das Urteil desjenigen, der sagt: „Wahrlich wer die Taten der Körpergliedern, absolute unterlässt, was bei manchen Gelehrten Art-Tat heißt, ist ein Ungläubige“, dass diese Aussage einer der Gruppe der Murjia gehört?


Antwort:

Wie es bereits vorausging, die Taten gehören der Glaube, die Taten sind Glaube. Wer sie verlassen hat, so ist er jemand, der die Glaube verlassen hat.

Es ist egal, aus welchem Grund er diese Taten unterlässt, ob er sie komplett (d.h. nie etwas gemacht) oder er unterließ einige von ihnen, weil er sie nicht von der Glaube sah. So einer ist Murjia.


Frage Nr. 18

Frage: War der Takfir der Salaf (رضوان الله عليهم) gegenüber Al-Jahmiya (الجهمية) aufgrund der großen Unglaube oder aufgrund der kleinen Unglaube (كفر دون كفر), um dadurch sie zu ermahnen und auf sie Druck auszuüben?

Antwort:


Das Urteil der Salaf gegenüber Al-jahmiya bezog sich auf den großen Unglaube, weil sie die Worte Allahs leugneten (جحدوا), denn sie sagten: Die Rede (كلام) Allahs ist erschaffen, auch haben sie die Namen und Eigenschaft von Allah abgelehnt oder andere Bedeutung zugeschrieben (تعطيل). Sie verleumden auch die Namen und Eigenschaften, die im Koran und Sunnah kamen. Genauso glauben sie, dass Allah sich im (Universum) vereint hat d.h. Allah ist überall in jedem Ort und Platz (الحلول) (Erhaben ist Allah von allem dem, was sie Ihm zuschreiben).

Somit ihre Aussagen stellen große Unglaube dar und deshalb haben die Salaf sie zur Ungläubigen (كفار) erklärt. Außer jenen von ihnen, die ihnen aufgrund des Blindfolgen oder Unwissenheit gefolgt ist, ohne ihre wahre Rechtsschule noch Einzelheiten ihrer Glaubenslehre zu kennen. So einer ist evtl. durch Unwissenheit entschuldigt.
 
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