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Wird derjenige zum Kāfir, der zu einem Wahrsager geht und ihn über etwas befragt?

Hasbihal Ali Çevrimdışı

Hasbihal Ali

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İslam-TR Üyesi
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Frage (Nr. 112069):



Wie können diese beiden Hadīth in miteinander Einklang gebracht werden?


  1. „Wer zu einem Wahrsager geht und ihr über etwas befragt und ihm glaubt, dessen Gebete werden für 40 Tage nicht angenommen werden.“ (Muslim in seinem Sahīh)
  2. „Wer zu einem Wahrsager geht und an das glaubt, was er sagt, der ist ungläubig geworden an das, was Muhammad offenbart wurde.“ (Abu Dawuud)



Der erste Hadīth handelt nicht von Kufr, der zweite aber schon.


Antwort:



Alles Lob gebührt Allāh.



Es besteht kein Widerspruch zwischen diesen beiden Hadīth. Mit dem Hadīth „Wer zu einem Wahrsager geht und an das glaubt, was er sagt, der ist ungläubig geworden an das, was Muhammad offenbart wurde“ ist gemeint, dass derjenige, der dem Wahrsager eine Frage stellt und daran glaubt, dass dieser die Wahrheit sagt und dass er das Verborgene kennt, eine Tat des Kufr begangen hat. Denn er hat dem Qur’ān zuwidergehandelt, in dem Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Sag: Über das Verborgene weiß nicht Bescheid wer in den Himmeln und auf der Erde ist, außer Allāh…“ (27:65).


Der zweite Hadīth „Wer zu einem Wahrsager geht und ihn über etwas befragt, dessen Gebete werden für 40 Tage nicht angenommen werden“, der von Muslim verzeichnet wurde, enthält nicht die Worte „und ihm glaubt“. Somit erkennen wir, dass das Gebet von jemandem, der zu einem Wahrsager geht und ihn etwas fragt, für 40 Tage nicht angenommen wird, und wenn er ihm glaubt, dann hat er eine Tat des Kufr begangen.


Und Allāh ist die Quelle der Stärke. Möge Allāh Frieden und Segen auf unseren Propheten Muhammad senden und auf seine Familie und die Gefährten.


Das Ständige Komitee für akademische Forschung und die Ausgabe von Fatwas (Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz, Scheikh `Abd al-Razzāq `Afīfi, Scheikh `Abd-Allāh ibn Ghaydān)


Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah li-l-Buhuuth al-‘Ilmiyyah wa’l-Ifta’ (2/48)



 
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