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Kufr - Definition und Arten

Hasbihal Ali Çevrimdışı

Hasbihal Ali

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İslam-TR Üyesi
Eine Einteilung von Ibn Kathir.

1. Kufrul-’Innat: Unglaube aufgrund von Trotz. Dies gilt für jenen, der die Wahrheit kennt und auch zugibt die Wahrheit zu kennen, sowie mit seiner Zunge zugibt sie zu kennen, aber es ablehnt sie zu akzeptieren und sich zurückhält eine Aussage zu machen. Allah, gepriesen und erhaben ist Er, sagt in seinem edeln Buch: "Werft, ihr beide, in die Hölle jeden beharrlichen, widerspenstigen Ungläubigen“ [Soorah Qaaf (50), Ayah 24]

2. Kufrul-Inkaar: Unglaube aufgrund von Leugnen. Dies gilt für jenen, der mit seiner Zunge, sowie seinem Herzen [die Wahrheit] ablehnt. Allah, gepriesen und erhaben ist Er, sagt in seinem edeln Buch: „Sie erkennen die Gunst Allahs, und sie erkennen sie hierauf nicht an. Die meisten von ihnen sind undankbar.“ [Soorah Nahl (16), Ayah 83]

3. Kufrul-Kibr: Unglaube aufgrund von Arroganz [und Stolz]. Der Unglaube von den Satane (Iblis) ist ein Beispiel für diese Art von Unlauben.

4. Kufrul-Juhood: Unglaube aufgrund von Ablehnung. Dies gilt für jenen, der die Wahrheit in seinem Herzen anerkennt, aber sie mit seiner Zunge ablehnt. Diese Art von Unglauben gilt für jene, die sich Muslime nennen, aber die erforderlichen und allgemein anerkannten Regeln des Islams, wie etwa das Gebet (Salaat) und die Armensteuer (Zakat) ablehnen. Allah, gepriesen und erhaben ist Er, sagt in seinem edeln Buch: „Und sie verleugneten sie, obwohl sie selbst davon überzeugt waren, aus Ungerechtigkeit und Überheblichkeit. So schau, wie das Ende der Unheilstifter war.“ [Soorah Naml (27), Ayah 14]

5. Kufrul-Nifaaq: Unglaube aufgrund von Heuchelei. Dies gilt für jenen, der vorgibt ein Gläubiger zu sein, aber seinen Unglauben verbirgt. Solch eine Person wird als Heuchler (Munafiq) bezeichnet. Allah, gepriesen und erhaben ist Er, sagt in seinem edeln Buch: „Gewiß, die Heuchler werden sich auf dem untersten Grund des (Höllen)feuers befinden, und du wirst für sie keinen Helfer finden“ [Soorah An Nisaa (4), Ayah 145]

6. Kufrul-Istihaal: Unglaube aufgrund von Halalisieren (Unerlaubtes (Haram) für erlaubt (Halal) erklären). Dies gilt für jenen, der etwas, was Allah, gepriesen und erhaben ist Er, für unerlaubt (Haram) erklärt hat, als erlaubt (Halal) akzeptiert, wie etwa Alkohol oder Unzucht. Nur Allah, gepriesen und erhaben ist Er, hat das Privileg etwas für erlaubt oder unerlaubt zu erklären und jene, die streben mit Seinem Recht zu interferieren, sind wie Partner neben Ihn und aus diesem Grund fallen sie aus den Grenzen des Glaubens heraus.

7. Kufrul-Kurh: Unglaube aufgrund von Verabscheuung eines von Allahs, gepriesen und erhaben ist Er, Befehle. Allah, gepriesen und erhaben ist Er, sagt in seinem edeln Buch: „Diejenigen aber, die ungläubig sind, so sollen sie (in Unglück) fallen! Und Er wird ihre Werke fehlgehen lassen. Dies, weil ihnen zuwider ist, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, und so läßt Er ihre Werke hinfällig werden.“ [Soorah Muhammed (47), Ayah 8-9]

8. Kufrul-Istihzaha: Unglaube aufgrund von Spott und Verhöhnung. Allah, gepriesen und erhaben ist Er, sagt in seinem edeln Buch: „Und wenn du sie fragst, werden sie ganz gewiß sagen: "Wir haben nur (schweifende) Gespräche geführt und gescherzt." Sag: Habt ihr euch denn über Allah und Seine Zeichen und Seinen Gesandten lustig gemacht? (65) Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ja ungläubig geworden, nachdem ihr den Glauben (angenommen) hattet. Wenn Wir (auch) einem Teil von euch verzeihen, so strafen Wir einen (anderen) Teil (dafür), daß sie Übeltäter waren.“ [Soorah Taubah (9), ayah 65-66]

9. Kufrul-I’raadh: Unglaube aufgrund von Abwendung. Dies gilt für jene, die sich von der Wahrheit abwenden und sie meiden. Allah, gepriesen und erhaben ist Er, sagt in seinem edeln Buch: „Wer ist denn ungerechter als der, der mit den Zeichen seines Herrn ermahnt wird und sich dann von ihnen abwendet und vergißt, was seine Hände vorausgeschickt haben. Wir haben auf ihre Herzen Hüllen gelegt, so daß sie ihn nicht begreifen, und in ihre Ohren Schwerhörigkeit. Auch wenn du sie zur Rechtleitung rufst, werden sie niemals der Rechtleitung folgen.“ [Soorah Kahf (18), Ayah 57]

10. Kufrul-Istibdaal: Unglaube aufgrund von Austausch von Allahs, gepriesen und erhaben ist Er, Gesetze. Dies könnte eine dieser Arten annehmen:
Die Ablehnung von Allahs Gesetz (Sharee’ah), ohne es zu leugnen.
Das Leugnen von Allahs Gesetz und somit es auch ablehnen oder es austauschen durch Menschen-Gemachte Gesetze. Allah, gepriesen und erhaben ist Er, sagt in seinem edeln Buch: „Oder haben sie sich anstatt Seiner Schutzherren genommen? Allah (allein) ist doch der Schutzherr. Er macht die Toten wieder lebendig, und Er hat zu allem die Macht.“ [Soorah Shuraa(43), Ayah 9]; „Und sagt nicht von dem, was eure Zungen als Lüge behaupten: "Das ist erlaubt, und das ist verboten", um gegen Allah eine Lüge zu ersinnen. Gewiß, denjenigen, die gegen Allah eine Lüge ersinnen, wird es nicht wohl ergehen.“
 
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